Kosten
Privatversicherte können im Allgemeinen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis problemlos mit ihrer Krankenversicherung abrechnen. Da es aber viele vertragliche Unterschiede bei der privaten Krankenversicherung und einzelnen Verträgen gibt, ist ein kurzer Anruf bei der Versicherung ratsam. So können Sie auch gleich um die Zusendung möglicher Antragsformulare bitten.
Beihilfeempfänger sollten den Beginn einer Psychotherapie der Beihilfe mitteilen und um Zusendung der Antragsformulare bitten.
Gesetzlich Versicherte können im Rahmen der Kostenerstattung behandelt werden, wenn die Krankenkasse einer Kostenübernahme zustimmt. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V §13, Absatz 3 geregelt. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gern behilflich. Seit 01.04.2017 gelten neue Richtlinien für Psychotherapien, die auch Auswirkungen auf das Kostenerstattungsverfahren haben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite der Psychotherapeutenkammer.
Für ein kurzes Kennenlernen vorab und zur Vorbereitung des Antrags biete ich kostenpflichtige Vorgespräche an. Da ich grundsätzlich den 3,5fachen Satz ("Privatsatz") GOP 870 für Therapiesitzungen in Rechnung stelle, muss im Falle einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse die Differenz zwischen aktuellen Kassensatz und Privatsatz von der Patientin / vom Patientin getragen werden.
Für Selbstzahler werden Leistungen nach dem 3,5fachen Satz GOP in Rechnung gestellt.
Die in meiner Praxis in Anspruch genommenen Leistungen werden gemäß Psychotherapeutengesetz und Berufsordnung für Psychotherapeuten grundsätzlich gemäß GOP liquidiert.